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Lebenshilfe Schmerlenbach  > Wir über uns

Leitbild der Lebenshilfe Werkstätten e. V. Schmerlenbach

Grundsätzliches

Dass Niemand zu einem Gegenstand zu einer Sache herabgesetzt wird,
dass die Menschenrechte keine tote Buchstaben seien.
Christus ist auf die Welt gekommen, damit die Menschen das Leben haben und damit sie es in Fülle haben.
(Dom Helder Camara) 

Wir, die Mitglieder des Trägervereins und die Mitarbeiter/Innen des
Lebenshilfe Werkstätten e.V. Schmerlenbach, begleiten in unseren Einrichtungen Erwachsene mit überwiegend geistiger Behinderung.

Christliches Menschenbild

Wir sehen uns bei dieser Arbeit getragen von unserem christlichen Menschenbild, das den Menschen als ein Geschöpf Gottes sieht, der in seiner Einzigartigkeit von Gott geliebt wird. Der Mensch mit Behinderung ist wie jeder von Gott als Person angenommen und besitzt vor ihm die gleiche unverlierbare Würde. Dieses Menschenbild ist Grundlage unseres Handelns, das die Würde des Menschen bewahrt und eine bestmögliche Entfaltung der Person anstrebt. Dabei wird unsere Arbeit von drei Säulen getragen:

  • Wir sind dem Grundgesetz verpflichtet, das Menschenwürde, die Menschenrechte, das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichheit aller Menschen garantiert und die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen verbietet.
  • Innerhalb der Caritas sehen wir uns aus christlicher Verantwortung als Anwalt für Menschen mit geistiger Behinderung und unternehmen alle Anstrengungen, um diese vor Ausgrenzung und Vereinnahmung zu schützen und ihre Selbsthilfekräfte zu stärken.
  • Im Rahmen der Lebenshilfe unterstützen wir die Bemühungen von Menschen mit Behinderung sich zu artikulieren, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ihr Leben selbstbestimmt im Alltag zu gestalten.

So konstituiert sich dann das Leitbild für unsere gemeinsame Arbeit. Mit dem christlichen Menschenbild als Grundlage stellen wir unsere Arbeit auf die drei genannten Säulen, um so den rechtlichen, ethischen wie auch fachlichen Anforderungen und Erfordernissen gerecht zu werden.

1. Grundgesetzlicher und gesetzlicher Auftrag

Grundgesetz Art. 1 Abs. 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Grundgesetz Art. 3 Abs. 3:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus den Artikeln des Grundgesetzes, sowie aus den entsprechenden Verordnungen und Vorgaben leitet sich sowohl der rehabilitativ-ökonomische, wie der sozial-integrative Auftrag für unsere Einrichtung mit ihren Bereichen Arbeiten, Wohnen und Freizeit ab.

Soziale Integration

  • Soziale Integration leisten die Werkstätten für Behinderte und die Wohnheime immer da, wo sie die Möglichkeit zu sinnstiftender Arbeit bieten, gemeinschaftsfördernde Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen und als Institution für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einstehen.

Qualitätsbewusstsein

  • Qualitätsbewusstsein umzusetzen, ist immer wieder Anspruch und Auftrag aller Bereiche, sowohl in der Produktion der WfbM, in der Kooperation mit den Firmen, wie auch im verantwortungsvollen Einsatz der finanziellen und personellen Ressourcen. So erfüllen wir den rehabilitativ- ökonomischen Auftrag, den die Gesellschaft an die Institution stellt.

Als Kontrollinstrumente bedienen wir uns hierbei der Rückmeldung der Kunden, wie der Bewohner/Innen und Mitarbeiter/Innen, sowie eines Qualitätsmanagementsystems.

Die gesetzlichen Aufgaben und Aufträge setzen wir - entsprechend unserem Menschenbild - im Geist nachfolgender ethischer Grundhaltungen um.

2. Caritas als ethisch Grundhaltung

Tragfähige Grundeinstellung

Die Hinwendung zu den Hilfebedürftigen und die Solidarität mit ihnen ist praktizierte Nächstenliebe. (Präambel des Caritas-Leitbildes)

Eine langfristige und damit sinnerfüllte Hinwendung zu Menschen mit geistiger Behinderung bedarf einer ethischen Grundhaltung, die über eine tragfähige Grundeinstellung zum Anderen verfügt. Als Christen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen verstehen wir das Leben eines jeden Menschen als Geschenk und Aufgabe Gottes, ausgestattet mit der gleichen unverlierbaren Würde. Diesem einzelnen Menschen gerecht zu werden und seine eigene Würde aufleuchten zu lassen, ist unser Auftrag und Ziel.

Akzeptanz des Anderen

Dabei wissen wir:

  • Menschen sind verschieden und ergänzungsbedürftig unsere Antwort ist die Akzeptanz des Anderen und die zielorientierte, individuelle Hilfe für ihn.

Respekt und Achtung

  • Menschen können vieles (lernen) und anderes auch nicht, - unsere Antwort ist der Respekt und die Achtung des Anderen in seinen Möglichkeiten und Grenzen.

Begegnung von Ich und Du

  • Menschen brauchen Menschen, um (über)leben zu können - unsere Antwort basiert auf der christlichen Nächstenliebe und der Begegnung von Ich und Du in Nähe und Vertrauen.

Diese Haltungen, mit Geduld und Ausdauer verfolgt, bilden die Grundlage für die geforderten und erforderlichen Handlungen, die das tagtägliche Miteinander für alle Menschen, die in unserer Institution leben und arbeiten, fördern und bereichern.

3. Lebenshilfe als fachliche Orientierung

Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass jeder geistig behinderte Mensch so selbständig wie möglich leben kann und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteil werden, wie er für sich braucht.
(Leitbild Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Grund-Haltungen bedürfen der konkreten Umsetzung in das Leben und den Alltag. Gelebte Haltungen äußern sich in konkreten Handlungen und Begegnungen mit dem anderen Menschen. Die fachliche Fundierung für unser Handeln im Arbeiten und Wohnen mit Menschen mit geistiger Behinderung bieten uns - neben vielen Vorgaben der Human- und Geisteswissenschaften, sowie verschiedener Berufsfelder - die fachlichen Standards der Behindertenhilfe.

Partnerschaftlicher Umgang

Im Wissen um die Wichtigkeit und Bedeutsamkeit für Menschen fordern und fördern wir im partnerschaftlichen Umgang:

  • Selbständigkeit, weil sie Selbstbewusstsein vermittelt, erworbene Kompetenzen erhält und so einen Teil Lebenszufriedenheit für den Einzelnen ermöglicht.
  • Selbstbestimmung, weil sie ein Leben so normal und an den eigenen Wünschen ausgerichtet ermöglicht, wie es der jeweilige Mensch vermag.
  • Selbstbestätigung, weil sie den Menschen stärkt und ihm hilft die Sachen zu klären und er so das Leben lernt.
  • Selbstüberforderung helfen wir vermeiden, weil der Mensch da wo er Schutz und Hilfe braucht, ein Anrecht auf Halt hat.

All diese Anstrengungen tragen dazu bei, dass der Mensch mit Behinderung da, wo ersein Leben in unserer Einrichtung lebt, es so normal wie möglich leben kann.

Platz in der Gesellschaft

Dass der Mensch sein Leben lebt, mit Höhen und Tiefen, sein Leben mit Erfolgen und Misserfolgen, sein Leben für sich und mit anderen und so seinen Platz in der Gesellschaft findet. Denn:

"Der Behinderte braucht die Gesellschaft.
Die Gesellschaft braucht den Behinderten
"
(C. F. von Weizsäcker)

Hösbach im September 2000