Ihre Unterstützung in der ZukunftDer Bereich Erben und Vererben ist ein Thema, das uns allen irgendwann und in irgendeiner Form begegnet. Wer sichergehen will, dass dem eigenen Willen nach dem Tod entsprochen wird, tut gut daran, sich über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den eigenen letzten Willen festzulegen. Drei Möglichkeiten sind hier angeführt: In einem TestamentDas eigenhändig geschriebene und unterschriebene Testament, (§2247 BGB) muss Ort und Datum der Verfassung enthalten und mit vollständigem Namen unterzeichnet sein. Das Testament können Sie persönlich verwahren, oder aber auch beim Amtsgericht hinterlegen, wo es sicher vor Verlust geschützt ist. Das öffentliche Testament wird vom Notar erstellt (§ 2232 BGB). Damit ist es rechtlich und formal verbindlich festgelegt. Die Verwahrung bleibt beim Nachlassgericht. Hierbei entstehen Gebühren, die sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens richten. In einem VermächtnisIm Testament führen Sie genau auf, wer, was bekommen soll. Der Begünstigte, der dann nicht als Erbe eingesetzt wird, hat dann das Recht, gegenüber Ihren Erben, den angegebenen Nachlass einzufordern. Das kann ein Geldbetrag, oder ein bestimmter Anteil vom Nachlass sein.
Wichtig ist, den letzten Willen eindeutig und knapp zu formulieren. Bei all diesen Möglichkeiten ist zu beachten, dass ein Testament den Pflichtteilsanspruch nicht ausschließt. Der Gesetzgeber sichert so Ihren nächsten Angehörigen einen Pflichtteil zu. Wenn Sie jedoch kein Testament machen, überlassen Sie die Erbfolge dem Gesetz. Das kann bedeuten dass, sofern Kinder da sind, z.B. ihr/e Ehepartner/in nicht alles erbt. Dies würde somit für diese/n eventuell weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.Deshalb ist es wichtig das Testament mit denen zu besprechen, die es betrifft. Ein vertrauensvolles Gespräch verhindert unnötigen Ärger und späteren Streit vor Gericht.Ein Notar oder Rechtsanwalt kann Sie in diesen Fragen individuell beraten.
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