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Lebenshilfe Schmerlenbach  > Freiwilligendienst BFD FSJ

Welchen Gewinn habe ich?

  • Entwicklung neuer und Stärkung vorhandener Fähigkeiten und Talente durch kreative Mitarbeit in interessanten Einsatzstellen und Projekten

  • Persönliche und berufliche Orientierungshilfe und sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten auf Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

  • Verbesserung der späteren Zugangsvoraussetzungen für Studium, Ausbildung und Beruf durch den Erwerb von Fach-, Handlungs- und Sozialkompetenzen

  • Kennenlernen der realen Arbeitswelt und des arbeitsrechtlichen Berufsalltags

  • 25 kostenfreie Bildungsseminartage mit interessanten Fachthemen und Fachreferenten

  • Pädagogische Begleitung und Hilfestellung bei der Lösung von Problemen in der Einsatzstelle

 

Welche Geldbezüge und Leistungen gibt es im BFD?

  • Eine monatliche Vergütung (Taschengeld)

  • Monatliche Geldersatzleistung für Unterkunft

  • Monatlicher Zuschuss für Verpflegung

  • Monatlicher Fahrtkostenzuschuss als freiwillige Zusatzleistung von uns

  • Kompletter Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitlosen- und Pflegeversicherung)

  • Betriebsunfallversicherung

  • Urlaubsanspruch nach AVR

  • Kostenfreie Teilnahme an 25 Bildungs-Seminartagen (automatische Freistellung vom Dienst für die Seminarteilnahme)

  • Anspruch auf Waisengeld für die Dauer des BFD

  • Anspruch auf Kindergeld für Teilnehmer unter 25 Jahre (bei Einkünften unter der Jahreseinkommensgrenze von 8.004,-€)

  • Qualifiziertes Zeugnis


Wer kann den BFD machen?

  • Junge Frauen und Männer nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis 27 Jahre in Vollzeitbeschäftigung (39 Std./Woche)

  • Männer und Frauen ab 27 Jahre, auch über die gesetzliche Rentenaltersgrenze hinaus, in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung (mind. 20 Stunden pro Woche)